Öffentliche Bekanntmachung vom 21.11.2023
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der
Ev.-luth. Kirchengemeinde Rethem in Kirchwahlingen.
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Rethem hat für den Friedhof in Kirchwahlingen am 05.10.2023 folgende Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 09.09.2015 beschlossen.
Friedhofsgebührenordnung wird wie folgt geändert:
1. § 6Gebührentarif, V. Friedhofsunterhaltungsgebühr wird wie folgt
geändert:
„für ein Jahr
- je Grabstelle: 30,00 €
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben.“
Diese Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 09.09.2015 tritt nach ihrer Genehmigung und nach der öffentlichen Bekanntmachung am 01.01.2024 in Kraft.
Rethem, 05.10.2023
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Rethem:
gez. Gerda Meyer gez. Philipp Wollek, P.
Vorsitzende L.S. Kirchenvorsteher
Die vorstehende Änderung der Friedhofsgebührenordnung wird hiermit gemäß § 66 Absatz 1 und Absatz 3 Nummer 2 der Kirchengemeindeordnung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Walsrode, 08.11.2023
Der Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreises Walsrode:
gez. O. Fricke gez. F. Richter
Vorsitzender L.S. Kirchenkreisvorsteher